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Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Gültigkeit der Bedingungen
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Vertragspartner für alle Bestellungen im Rahmen dieses Online-Angebots ist die derTaler GmbH. nachfolgend „Lieferant“ genannt gegenüber seinen Kunden, nachfolgend „Besteller“ genannt.
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Sämtliche Lieferungen an den Kunden erfolgen auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers, auch wenn dieser zuletzt darauf hinweist und durch eigene Geschäftsbedingungen die Geschäftsbedingungen des Lieferanten außer Kraft setzt, binden den Lieferanten nicht. Die Entgegennahme von Lieferungen oder Leistungen gilt – unbeschadet etwaiger früherer Einwendungen – als Anerkennung der Bedingungen des Lieferanten.
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Die nachfolgenden Bestimmungen des § 10, Punkt 1, und des § 15 gelten nicht, falls der Besteller weder Kaufmann noch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
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- Angebote, Bestellungen und Vertragsschluss
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Angebote des Lieferanten sind unverbindlich und freibleibend. Angebote, die auf der Website des Lieferanten gezeigt werden, stellen eine unverbindliche Aufforderung dar, die Produkte zu bestellen.
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Die Gültigkeit der Angebote beschränkt sich auf den dort angegebenen Gültigkeitszeitraum. Ist kein Zeitraum angegeben, so gelten Angebote jedoch höchstens 4 Wochen nach Angebotsdatum. Im Falle von Angeboten, die Edelmetalle umfassen (Vollsilber, Vollgold, in verschiedenen Legierungen) lediglich 2 Tage.
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Bestellungen erfolgen durch das Absenden eines Bestellformulars und damit gibt der Besteller ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab.
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Der Lieferant bestätigt dem Besteller seine Bestellung per automatischer Email behält sich aber das Recht vor, das Angebot auf seine technische Umsetzung zu prüfen. Die automatische Bestätigung per Email ist somit keine Annahme des Angebotes, sondern lediglich eine Bestätigung des Eingangs der Bestellung.
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Der Lieferant räumt sich das Recht ein, das vom Kunden erstellte Design zu prüfen und gegebenenfalls für eine technisch korrekte Umsetzung anzupassen. Bei großen Änderungen wird der Besteller per Email informiert. Kleiner Änderungen, die das Design nicht grundlegend verändern, sind vom Besteller akzeptiert.
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Der Vertrag zwischen Lieferant und Besteller kommt erst zustande, wenn das Produkt an den Kunden versendet wurde. Der Kunde erhält hierzu eine Versandbestätigung und Tracking Nummer.
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Beschaffenheit der angebotenen Lieferung und Leistungen können gemäß technischem Stand bei Lieferung und gemäß der Übergabe von Grafiken in entsprechender Qualität abweichen. Hierdurch wird die Gültigkeit der Abnahmeverpflichtung nicht berührt.
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- Lieferung der Ware
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Die Lieferung der Bestellung erfolgt nach Eingangsbestätigung in der Regel innerhalb von 6-8 Tagen ab Werk des Lieferanten. Diese zeitliche Angabe dient als Vorgabe, ist aber keine verbindliche Lieferzeit des Lieferanten.
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Eine verbindliche Lieferzeit kann nur durch eine schriftliche Bestätigung per Email an den Besteller erfolgen.
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Versandkosten können je nach Land abweichen. Es können auch weitere Länder beliefert werden, hierdurch können aber nebst höheren Versandkosten auch verlängerte Lieferzeiten anfallen. Über solche Änderungen wird der Besteller schriftlich informiert.
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Teillieferungen sind zulässig und können einzeln berechnet werden.
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- Preise
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Sollte eine Lieferung in die EU oder Drittstaaten erfolgen, so ist der entsprechende Mehrwertsteuersatz maßgeblich für die Berechnung.
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Versand und Verpackung werden vom Besteller getragen. Sollte der Besteller eine besondere Verpackung / besonderen Versandservice wünschen, gehen die Kosten ebenfalls zu seinen Lasten.
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- Zahlung & Zahlungskonditionen
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Die Bezahlung der Ware kann individuell vom Kunden auf der Webseite ausgewählt werden. Angeboten werden Zahlungen per Kreditkarte, Paypal, Sofortüberweisung, Giropay und EPS Zahlung.
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Um eine sichere Zahlungsabwicklung zu gewährleisten, bedient sich der Lieferant der Unterstützung Dritter Zahlungsanbieter.
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Eine Produktion des Lieferanten kann erst mit Eingang der vollen Höhe des Zahlbetrags starten.
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Es gilt bei allen Bestellungen /Aufträgen 100% Vorkasse. Andere Zahlungskonditionen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferanten.
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Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form. Diese Rechnungen werden als PDF an den Besteller gesendet.
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- Gefahrenübergang
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Die Gefahr geht an den Besteller über, sobald die Ware vom Lieferanten an einen Versanddienstleister übergeben wurde.
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Ist die Ware versandbereit /versendet und verzögert sich aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten ha, so geht die Gefahr an den Besteller über.
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Tritt der Gefahrenübergang ein, so ist die Voraussetzung zur Berechnung der Ware in vollem Umfang erfüllt.
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- Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte
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Die gelieferte Ware bleibt bis zum vollstöndigen Ausgleich aller Forderungen des Lieferanten gegen den Besteller im Eigentum des Lieferanten.
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Der Besteller ist verpflichtet, sofern er Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die im Eigentum des Lieferanten stehenden Waren mit kaufmännischer Sorgfalt für den Lieferanten zu verwahren und ausreichend zu versichern. Sofern der Besteller Verbraucher ist, hat er die Ware mit angemessener Sorgfalt zu verwahren.
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- Gewährleistung
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Für die angebotenen Produkte bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
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Der Besteller ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen. Mängel, die erst später festgestellt werden, sind unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen nach ihrer Feststellung schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen. Abweichungen von vertraglich vereinbarten Spezifikationen, die sich im Rahmen der in den einschlägigen technischen Normen vorgesehen Grenzen halten, gelten nicht als Mängel. Hierzu zählen ebenso additive Schutzmaßnahmen der Produkte wie ein Schutzlack.
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Der Lieferant ist berechtigt, dem Besteller fehlerhafte Lieferungen und Leistungen nachzubessern. Bessert oder repariert der Besteller selbst, so erlischt unverzüglich jedweder Anspruch des Bestellers auf Garantie- oder Ersatzlieferung und Leistung oder Nachbesserung.
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Hat der Besteller mangelhafte Ware erhalten, so kann er die Ware dem Lieferanten zur Prüfung an das Servicecenter des Lieferanten einsenden.
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Reparatur – oder Reklamationseinsendungen müssen dem Lieferanten angekündigt werden. Der Lieferant versucht zunächst dem Besteller telefonisch zu helfen oder den Mangel zu ergründen. Ist eine Wareneinsendung berechtigt, so erhält der Besteller eine unverwechselbare Vorgangsnummer. Diese muss deutlich außen am Paket sichtbar angebracht sein. Die Annahme der Wareneinsendungen ohne diese Kennzeichnung können vom Lieferanten abgelehnt werden. Für die hierdurch entstehenden Kosten für den Rücktransport und für die Gefahr des Transportes übernimmt der Lieferant keine Haftung.
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Der defekten Ware ist eine Fehlerbeschreibung sowie eine Kopie der Rechnung/Lieferschein beizufügen.
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Im Garantiefalle erfolgt die Rücksendung frei an den Besteller.
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Sollte der Lieferant keinen Fehler an der Ware feststellen, so wird der Lieferant dem Besteller seine Testpauschalen in Rechnung stellen.
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Nach Kenntnis von berechtigten Mängeln ist der Lieferant nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung / Ersatzleistung verpflichtet. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Begleichung von Forderungen durch Folgeschäden oder Ersatz des ihm entstandenen mittelbaren oder unmittelbaren Schadens, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
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Der Besteller ist nicht berechtigt, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, falls er die Vorschriften oder Empfehlungen des Lieferanten nicht beachtet hat. Entsprechendes gilt, falls die Mängel der Lieferungen oder Leistungen des Lieferanten auf die ihm vom Besteller erteilten Weisungen, Empfehlungen oder sonst wie übermittelten Angaben zurückzuführen sind.
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Die Haftung des Lieferanten für korrosionsbedingte Materialverschlechterungen ist ausgeschlossen.
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Gewichtsabweichungen, sowie Größenabweichungen bis zu 3%, stellen keinen Sachmangel dar. Sie werden bei Edelmetallen zum tagesaktuellen Kurs ausgeglichen. Entscheidend ist das Auftragsdatum.
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- Haftungsbeschränkung
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Haftung richtet sich nach gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nichts anderes bestimmt. Auf Schadensersatz haftet der Lieferant nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
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- Patente & Urheberrechte
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Der Besteller ist verpflichtet zum Zeitpunkt der Bestellung alle Rechte an den von Ihm für die Produktion benötigten Grafiken, Logos, und anderer Grafiken inne zu haben. Ansprüche Dritter bestehen nicht. Sollte es aber Verletzungen Dritter geben, so gehen diese in vollem Umfang zulasten des Bestellers.
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Sollte ein Dritter dem Besteller gegenüber oder der Besteller selbst die Verletzung gewerblicher Schutzrechte hinsichtlich der gelieferten Erzeugnisse geltend machen, so ist der Besteller verpflichtet, den Lieferanten sofort zu verständigen.
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Sind die gelieferten Erzeugnisse nach Entwürfen oder Anweisungen des Bestellers erstellt worden, so hat der Besteller den Lieferanten von allen Forderungen, Verbindlichkeiten, Belastungen und Kosten freizustellen, die aufgrund von Verletzungen von Patenten, Warenzeichen oder Gebrauchsmustern von Dritten erhoben werden.
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Alle Kosten, die durch einen Rechtsstreit Dritter anfallen können, werden in vollem Umfang vom Besteller getragen.
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- Höhere Gewalt
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Kann eine der Parteien die ihr obliegenden vertraglichen Verpflichtungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt nicht ordnungsgemäß erfüllen, kann die jeweils andere Partei daraus keinerlei Rechte, gleich aus welchem Rechtsgrund, herleiten.
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Können die Fristen für Lieferungen und Leistungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt nicht eingehalten werden, verlängern sich diese Fristen angemessen.
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Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, innere Unruhen, Terrorakte, Beschlagnahmung oder sonstige Maßnahmen der öffentlichen Gewalt, Streik, Aussperrung und andere Arbeitskonflikte, allgemeine Mängel an Roh-, Hilfsund Betriebsstoffen, Maschinenschaden, Maschinenbruch und sonstige Betriebsstörungen, Naturereignisse oder andere von der jeweiligen Partei nicht zu vertretende und nur mit unzumutbaren Aufwendungen zu beseitigende Umstände.
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- Schlussbestimmungen
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Der Besteller ist einverstanden, dass der Lieferant die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzes für die eigenen geschäftlichen Zwecke, auch innerhalb des Unternehmens einschließlich der Tochtergesellschaften, verwendet.
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Die vorstehenden Bedingungen und die bei Vertragsabschluss zusätzlich getroffenen schriftlichen Vereinbarungen sind vollständig gültig. Alle früheren mündlich oder schriftlich getroffenen Vereinbarungen werden hiermit ungültig. Ausgenommen hiervon sind schriftliche Vereinbarungen, denen der Lieferant ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. In diesem Falle sind die jeweiligen schriftlichen Vereinbarungen vorrangig gegenüber diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu behandeln.
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- Anwendbares Recht & Gerichtsstand
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Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
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Erfüllungsort ist die Hauptgeschäftsstelle oder Hauptverwaltung des Lieferanten. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile der dem Standort der Hauptgeschäftsstelle oder Hauptverwaltung des Lieferanten am nächsten liegende zuständige Gerichtsstand. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, den Besteller an jedem anderen begründeten Gerichtsstand zu verklagen.
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- Salvatorische Klausel
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Sollte eine Bestimmung der vorstehenden Bedingungen oder der bei Vertragsabschluss zusätzlich getroffenen schriftlichen Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so soll dies die Gültigkeit der vertraglichen Vereinbarungen im Übrigen nicht berühren. Die Parteien sind verpflichtet eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
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Änderungen und Ergänzungen der vorstehenden Bedingungen und der bei Vertragsabschluss zusätzlich getroffenen schriftlichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Entsprechendes gilt für Abweichungen von dem Erfordernis der Schriftform
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01.07.2021